Das Brotverdienen der Kleinwasserkraft hat sich im Laufe der Zeit verändert. Bis 2005 wurde sie über die Mehrkostenfinanzierung (MKF) gefördert. Der Abnahmepreis war fix und betrug 15 Rappen pro Kilowattstunde. Diese Förderung läuft Ende 2035 aus, und rund ein Drittel der Kleinwasserkraftwerke befinden sich noch darin.
Die MKF wurde dann durch die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ersetzt. Die Berechnung des Vergütungssatzes wurde komplizierter und basierte neu auf der Leistung, der Fallhöhe und dem Umfang der baulichen Massnahmen.
Das System wurde zunehmend eingeschränkt: Ab 2017 wurden kleinere Kleinwasserkraftwerke weitgehend von der Förderung ausgeschlossen. Und Ende 2022 wurde die KEV durch eine Förderung mit Investitionsbeiträgen abgelöst.
All diese Veränderungen haben dazu geführt, dass die meisten Kleinwasserkraftwerke unterschiedliche Vergütungen erhalten. Das Wasser ist zwar gleiche, der produzierte Strom auch, aber manche Wasserkraftwerke erhalten eine höhere Vergütung als andere.