Fachbeitrag

Ehehafte Wasserrechte im Parlament

Der Ständerat hat heute der Motion 23.3498 «Ehehafte Wasserrechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen» im zweiten Punkt zugestimmt. Damit wird der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit der geregelt wird, in welchem Zeitrahmen Wasserkraftwerke mit privaten Wasserrechten die ökologische Sanierung und die Einhaltung der Restwasservorschriften einhalten müssen.

Dabei soll materiell möglichst eine Gleichbehandlung mit auf öffentlich-rechtlichen Konzessionen beruhenden Wasserkraftwerken angestrebt werden.

Die vorberatende Kommission erkannte eine erhebliche Rechtsunsicherheit, welche mit dem Bundesgerichtsentscheid 145 II 140 («Hammer») 2019 entstanden ist. Das Urteil führt dazu, dass die ökologische Sanierung bei vielen betroffenen Wasserkraftwerken eingestellt wurde, da damit ein Verlust des Wassernutzungsrechts drohte. Auch sind mehrere neue Verfahren hängig, welche ein neues und korrigiertes Bundesgerichtsurteil erwirken wollen. Die heutige Blockade ist weder aus Sicht des Gewässerschutzes noch aus Sicht der Produktion von erneuerbarer Elektrizität gewünscht.

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Swiss Small Hydro begrüsst die Annahme des zweiten Punktes der Motion sehr, weil damit sowohl für Wasserkraftproduzenten wie auch für die Kantone viele Fragen zum weiteren Vorgehen geklärt werden dürften. Der Verband erwartet, dass die Verfahren zur Ablösung ehehafter Wasserrechte in der Zwischenzeit ausgesetzt werden.

Kontakt:

Geschäftsstelle Swiss Small Hydro:
Martin Bölli
Tel. +41 (0) 79 373 70 47
martin.boelli@swissmallhydro.ch